Artikel zum Thema: Programm

Steuerliche Änderungen durch das neue Regierungsprogramm

Februar 2020
Kategorien: Klienten-Info

Wenig überraschend enthält das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung auch einen Fahrplan zu einer ökosozialen Steuerreform. Wenngleich aus dieser Richtung tendenziell eher Belastungen zu erwarten sind, so sind auch einige Erleichterungen für die Steuerpflichtigen geplant. Ausgewählte Aspekte werden nachfolgend dargestellt – wie immer bleibt der weitere Gesetzwerdungsprozess abzuwarten.

Senkung der Einkommensteuer

Die Einkommensteuersätze sollen – beginnend mit dem Eingangssteuersatz von 25% auf 20% im Jahr 2021 – gesenkt werden. Dies bedeutet von 35% auf 30% und von 42% auf 40%, wobei weitere Senkungen nicht ausgeschlossen sind, sofern es die budgetären Rahmenbedingungen zulassen.

Ausweitung des Gewinnfreibetrags

Bei dem Gewinnfreibetrag soll ein Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 € notwendig sein – bisher reichte der Grundfreibetrag bis zu 30.000 € Bemessungsgrundlage.

Senkung der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer soll zukünftig von 25% auf 21% abgesenkt werden. Darüber hinaus wird die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer zwecks Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen geprüft.

Weitere Erhöhung bei den GWGs

Die Freigrenze für „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ wurde mit 2020 von 400 € auf 800 € erhöht. Nunmehr ist eine weitere Anhebung auf 1.000 € in Planung. In weiterer Zukunft sieht das Regierungsprogramm sogar eine Erhöhung auf 1.500 € vor, sofern es sich um GWGs mit besonderer Energieeffizienzklasse handelt.

Rückzug von der Kursgewinnbesteuerung zwecks Pensionsvorsorge

Um die (private) Pensionsvorsorge zu unterstützen, sieht das Regierungsprogramm die Wiedereinführung einer Behaltefrist für Wertpapiere und Fondsprodukte vor, nach deren Ablauf eine KESt-Befreiung für Kursgewinne erfolgt. Mit der Intention der Pensionsvorsorge ist wohl eine längere Behaltefrist als die altbekannte Spekulationsfrist von 1 Jahr zu erwarten. Überdies ist auch eine KESt-Befreiung für Erträge aus ökologischen und ethischen Investments im Gespräch.

Weitreichende Vereinfachungen geplant

Das Regierungsprogramm sieht vielfach Vereinfachungen vor – nicht zuletzt durch eine Neukodifizierung des EStG sollen Rechts- und Planungssicherheit für die Steuerpflichtigen gesteigert werden. In diese Richtung geht auch die geplante Zusammenlegung der Einkunftsarten „selbständige Einkünfte“und „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“. Ebenso ist seitens der türkis-grünen Regierung angedacht, steuerliche „Sonderausgaben“ und „außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Terminus „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammenzuführen und zu vereinfachen. Schließlich soll auch die Besteuerung von Personengesellschaften und das damit zusammenhängende Feststellungsverfahren vereinfacht und modernisiert werden. Das Bekenntnis zur Einheitsbilanz durch Angleichung von Bilanzierungsvorschriften nach UGB und Steuerrecht findet sich ebenso in diesem Regierungsprogramm.

Zarter Reformwille bei der „kalten Progression“

Hierbei soll es vorerst zu einer Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung von Verteilungseffekten kommen. Konkrete Änderungen sind also noch nicht in Sicht. Freilich unangetastet soll weiterhin die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs („Urlaubs- und Weihnachtsgeld“) bleiben.

Ökosoziale Steuerreform – CO2-Emissionen, Flugticketabgabe und NoVA im Fokus

Mit ökosozialen Aspekten soll die Steuerreform auch zum Kampf gegen die Klimakrise beitragen, wobei gleichzeitig auf die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs Rücksicht genommen werden soll. Dieses Ziel soll in Etappen umgesetzt werden und idealerweise sowohl eine Entlastung bringen als auch die ökologische Kostenwahrheit im Steuersystem herstellen (insbesondere die Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Emissionen als Referenzwert). Bei der Flugticketabgabe sind 12 € pro Flugticket als einheitliche Abgabe vorgesehen. Neben der Ökologisierung der NoVA (Erhöhung der NoVA wie auch Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung) sind auch die Ökologisierung der LKW-Maut und der entschiedene Kampf gegen Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland erklärte Zielsetzungen.

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