Artikel zum Thema: Jahresnetzkarte

Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Dezember 2007

Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).

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